Presseinformation, 24.10.2014 (Öffnet in einem neuen Tab) (Zugriff: 10.11.2014)
„Tchibo verpflichtet sich auf DETOX-Standard. Nach Gesprächen mit Greenpeace Deutschland übernimmt Tchibo den DETOX-Standard zur Vermeidung unerwünschter Chemikalien in der Textilproduktion in sein Nachhaltigkeitsmanagement. In den letzten Wochen hatten Tchibo und Greenpeace über die Verpflichtung auf den DETOX-Standard gesprochen. Tchibo hat einen entsprechenden Aktionsplan entwickelt. (…)
Mit der Übernahme des DETOX-Standards bekennt sich Tchibo zu seiner ökologischen Verantwortung auf dem Weg zu einer 100 % nachhaltigen Geschäftstätigkeit. „Die inhaltlich und zeitlich sehr ambitionierten Ziele des Greenpeace DETOX-Standards sind eine Herausforderung, die wir aus Überzeugung annehmen“, so Achim Lohrie, Direktor Unternehmensverantwortung bei Tchibo“.
Tchibo - Brennpunkte, 18.7.2012 (Öffnet in einem neuen Tab) (Zugriff: 18.07.2012)
"Existenzsichernde Löhne
Wir sind der Meinung: Wer an der Herstellung unserer Produkte mitwirkt, sollte mit seinem Arbeitslohn sowohl sich selbst als auch seine abhängigen Familienangehörigen ernähren können. Ein Teil des Verdienstes sollte zudem zur freien Verfügung übrig bleiben. Zwar gibt es in den meisten Produktionsländern gesetzlich festgeschriebene Lohnuntergrenzen. Allerdings sind diese Mindestlöhne häufig sehr niedrig angesetzt. Nur in Ausnahmefällen können die Beschäftigten damit ihren Lebensunterhalt decken.
[...] Wenn "basic needs wages" in allen Produktionsländern gesetzlich festgelegt wären, würde der Wettbewerb der Produktionsländer und der internationalen Handelsunternehmen untereinander nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen können.
Um eine solche Entwicklung gemeinsam mit anderen internationalen Handelsunternehmen und gesellschaftlichen Anspruchsgruppen zu forcieren, engagieren wir uns in zahlreichen Foren, Netzwerken und Organisationen, beispielsweise bei der Ethical Trading Initiative (ETI), bei Social Accountability International (SAI) oder beim Runden Tisch Verhaltenskodizes. Auch begrüßen wir die Asia Floor Wage (AFW) Kampagne. Diese internationale Initiative namhafter Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften hat das Ziel, existenzsichernde Löhne und menschenwürdige Arbeitsbedingungen im gesamten asiatischen Raum durchzusetzen. [...]"
Tchibo - Brennpunkte, 18.7.2012 (Öffnet in einem neuen Tab) (Zugriff: 18.07.2012)
"Sandblasting
[...] Das Einatmen des Sandstaubs kann zu Silikose in der Lunge mit tödlichen Folgen für die Beschäftigten führen. Das ist nicht akzeptabel.
Seit im Jahr 2009 erstmals über die mit Sandblasting verbundenen Gesundheitsgefahren berichtet wurde, hat Tchibo vielfältige Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören unter anderem die Einrichtung einer bereichsübergreifenden Arbeitsgruppe „Jeans“ sowie die Sensibilisierung unserer Lieferanten bezüglich der Gesundheitsgefahren der Bearbeitung mit Sandstrahlgebläse. Seit Oktober 2010 gilt für alle Tchibo Jeansartikel ein generelles Sandblasting-Verbot. Die letzten Tchibo Jeansartikel, die noch im Sandblasting-Verfahren bearbeitet wurden, wurden im Sommer 2009 bestellt und unter besonderen Schutzmaßnahmen produziert. Im April 2010 waren sie im Verkauf. [...]"
Tchibo - Brennpunkte, 18.7.2012 (Öffnet in einem neuen Tab) (Zugriff: 18.07.2012)
"Kinderarbeit
Trotz intensiver internationaler Bemühungen ist Kinderarbeit, insbesondere in der Landwirtschaft in Entwicklungsländern, nach wie vor ein Problem. Tchibo kann dies vor allem beim Kaffeeanbau betreffen. Die Kinder leben in der Regel gemeinsam mit ihren Eltern auf den Farmen. Manche helfen ihnen in der Erntezeit. Häufig fällt die Erntezeit ganz oder teilweise mit den Schulferien zusammen. Diese Erntehilfe wird als „leichte Form der Kinderarbeit“ altersabhängig und mit Rücksichtnahme auf den Entwicklungsstand der betroffenen Länder von Gesetzgebern, internationalen Entwicklungs- und Standardorganisationen und Standards toleriert. Voraussetzung dafür ist, dass die Beschulung der Kinder nicht beeinträchtigt wird.
Leider kommt es aber immer wieder vor und ist nur schwer zu kontrollieren, dass Kinder während der Schulzeit arbeiten und schwere und/oder gefährliche Arbeiten erledigen, die in jedem Fall verboten sind. Das Schleppen von vollen Kaffeesäcken ist ohne jeden Zweifel als schwere Arbeit einzuordnen – wenn es in der Hanglage erfolgt, sogar als gefährliche Arbeit.
Zusammen mit unseren Partnern wie beispielsweise der Rainforest Alliance, Fairtrade und den hinter dem Bio-Siegel stehenden Organisationen setzen wir uns deshalb international für einen sozial- und umweltverträglichen Kaffeeanbau ein. Im Sozialbereich gehören hierzu mindestens alle Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einschließlich fairer Bezahlung und des Verbots von Kinderarbeit. Die Experten erkennen dies auch an und honorieren unsere Bemühungen.
Die Abschaffung aller Formen von Kinderarbeit hat jedoch nur dann eine Chance, wenn die Eltern ihre Kinder auch zur Schule schicken (können) und in unterrichtsfreien Zeiten ein altersgerechtes Betreuungsangebot zur Verfügung steht. Wir führen in Guatemala deshalb gemeinsam mit einer örtlichen Nichtregierungsorganisation ein Pilotprojekt durch. Dieses hat zum Ziel, die Eltern zu sensibilisieren und ihren Kindern die Nutzung der im Projekt gemeinsam zu schaffenden Betreuungsangebote zu ermöglichen. Das schließt die Unterstützung beim Bau und bei der Unterhaltung von Schulen mit ein. Zum Projekt gehört auch die Kompensation ausgefallener Ernteerträge der Kinder. [...]"
Tchibo - Brennpunkte, 18.7.2012 (Öffnet in einem neuen Tab) (Zugriff: 18.07.2012)
"Tierschutz
Wir sehen es als unsere Pflicht gegenüber nachfolgenden Generationen an, verantwortlich mit der Umwelt umzugehen. Neben dem Klimaschutz und einem schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen gilt unsere besondere Aufmerksamkeit dem Tierschutz. So verwenden wir für unsere Gebrauchsartikel ausschließlich Daunen, Federn und Leder, die als Nebenprodukte bei der Nahrungsmittelproduktion entstehen.
Bereits seit einigen Jahren ersetzen wir Echtpelze durch hochwertige Webpelze. [...]"
Tchibo - CoC, September 2010 (Öffnet in einem neuen Tab) (Zugriff: 13.07.2012)
"Verbot der Diskriminierung
Alle Mitarbeiter haben das Recht auf faire, höfliche und respektvolle Behandlung durch Vorgesetzte und Kollegen.
{...]
Wir alle sind verpflichtet, die persönliche Würde und Sphäre anderer Mitarbeiter zu achten. Belästigungen und jede Form unerwünschter körperlicher Kontakte sind verboten."
Tchibo - CoC, September 2010 (Öffnet in einem neuen Tab) (Zugriff: 13.07.2012)
"Sicherheit und Umweltverantwortung
[...] Umweltbewusstes Handeln ist für uns ethische und unternehmerische Pflicht. Wir leisten damit einen Beitrag zum Erhalt der natürlichen Ressourcen, der Artenvielfalt sowie zum Schutz unseres Klimas auch für zukünftige Generationen und sichern so unsere eigene Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit langfristig. Die Einhaltung der jeweils geltenden umweltrechtlichen Vorschriften ist hierfür Grundbedingung. Umweltbezogene Aspekte werden bei jeder unternehmerischen Entscheidung berücksichtigt.
Wir verhalten uns mit unserer Geschäftstätigkeit und an unseren Standorten
so, dass Umweltbeeinträchtigungen vermieden bzw. auf das geringst
mögliche Maß reduziert werden. [...]"
Tchibo - CoC, September 2010 (Öffnet in einem neuen Tab) (Zugriff: 13.07.2012)
"Verbot von Korruption und Vorteilsgewährung
Korruption und Vorteilsgewährung – egal in welcher Form – wird bei Tchibo nicht geduldet. Im Zusammenhang mit unserer geschäftlichen Tätigkeit dürfen keine persönlichen Vorteile gefordert, angenommen, angeboten oder gewährt werden. Sofern ein Mitarbeiter mit einem entsprechenden Angebot oder Verlangen konfrontiert wird, muss er dies umgehend seinem Vorgesetzten melden. [...]"
Tchibo - CoC, September 2010 (Öffnet in einem neuen Tab) (Zugriff: 13.07.2012)
"Fairer Wettbewerb
[...] im Interesse aller Marktteilnehmer. Kartellrechtliche Gebote und Verbote betreffen insbesondere:
• das Verbot von Absprachen zwischen Wettbewerbern über Preise, Gebietsaufteilungen, Kundengruppen oder Produktionsmengen,
• das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.
Auch ein abgestimmtes Verhalten, informelle Gespräche oder Absprachen, die
eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken, sind verboten.
Bei Gesprächen mit Wettbewerbern dürfen keine vertraulichen Informationen
über Preise und bevorstehende Preisänderungen oder Kunden- und Lieferantenbeziehungen ausgetauscht werden. Zu einem fairen Wettbewerb gehört auch, in keinem Fall Dritten im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit unberechtigte Vorteile anzubieten oder zu gewähren, und zwar weder als Geldzahlungen noch in Form von anderen Leistungen. Dies gilt auch für Länder, in denen es hiervon abweichende Sitten geben mag."
Tchibo - SCoC, Januar 2012 (Öffnet in einem neuen Tab) (Zugriff: 11.07.2012)
"Beschäftigungsverhältnis
Die Verpflichtungen nach diesem Verhaltenskodex oder nationalen/internationalen Gesetzen dürfen nicht durch die Anwendung von Leiharbeit, Untervergabe, vorgetäuschten Ausbildungsprogrammen oder Heimarbeit in Branchen, in denen traditionell nicht nach Heimarbeitsvereinbarungen gearbeitet wird, umgangen werden. [...]"
Tchibo - SCoC, Januar 2012 (Öffnet in einem neuen Tab) (Zugriff: 11.07.2012)
"Management-Praxis
Die in diesem Kodex definierten Sozialstandards sind vom Management eines jeden Geschäftspartners anzuerkennen und in die Unternehmenspolitik zu integrieren. Beschäftigte sind über die Inhalte dieses Kodex und geltendes nationales/internationales Recht in einer für sie zugänglichen Weise zu informieren, einschließlich der Bereitstellung in ihrer Landessprache und im Falle von Analphabetismus durch mündliche Unterrichtung und Schulung. Für die Einhaltung aller Erfordernisse laut diesem Kodex und laut nationalen/internationalen Gesetzen führen die Arbeitgeber ein Managementsystem ein. Für Themen wie Personal/Einstellung, gesetzliche Vorgaben, Arbeitsschutz, Produktionsplanung und andere relevante Themen auf Produktionsebene ist verantwortliches Personal zu benennen. Geschäftspartner haben angemessene Aufzeichnungen zu führen, um die Einhaltung dieses Kodex und nationaler/internationaler Gesetze zu belegen."
Tchibo - SCoC, Januar 2012 (Öffnet in einem neuen Tab) (Zugriff: 11.07.2012)
"Umwelt
Für jeden Geschäftspartner von Tchibo ist der Schutz der Umwelt die Basis zur Sicherung einer nachhaltigen Geschäftstätigkeit. Tchibo verlangt von allen seinen Geschäftspartnern, deren Produzenten und Unterauftragnehmern, dass diese im Einklang mit den geltenden gesetzlichen und internationalen Vorschriften zum Schutz der Umwelt handeln. Es wird erwartet, dass sie ihre Energieeffizienz verbessern, die Umweltverschmutzung minimieren, die Nutzung natürlicher Ressourcen minimieren (einschließlich Wasser, Gas und Strom) und stetige Verbesserungen beim Schutz der Umwelt machen. Um diese Ziele zu erreichen, sind sie verpflichtet, ein praktikables Umweltmanagementsystem einzuführen und zu befolgen."
Tchibo - SCoC, Januar 2012 (Öffnet in einem neuen Tab) (Zugriff: 11.07.2012)
"Arbeitsbedingungen und Gesundheit & Sicherheit
Den Beschäftigten muss ein sicheres und hygienisches Arbeitsumfeld bereitgestellt werden. Es sind Verfahren der Arbeitssicherheit zu fördern, die Unfälle und Verletzungen während der Arbeit oder durch die Bedienung der Anlagen des Arbeitgebers verhindern. Diese Arbeitssicherheitsübungen und -verfahren sind den Beschäftigten mitzuteilen und regelmäßig mit ihnen zu trainieren. Es müssen klare Vorschriften und Verfahren festgelegt und eingehalten werden. Insbesondere ist für die Bereitstellung und Verwendung persönlicher Schutzausrüstung, den Zugang zu sauberen Toilettenanlagen, zu Trinkwasser und, sofern zutreffend, hygienischen Einrichtungen für die Aufbewahrung von Essen zu sorgen. Gleiche Richtlinien gelten für alle sozialen Einrichtungen und Mitarbeiterunterkünfte, falls diese vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Alle Beschäftigten müssen das Recht haben, sich aus Situationen, in denen erhebliche Gefahr droht, zu entfernen, ohne hierfür die Genehmigung des Unternehmens einzuholen. Das den Kodex befolgende Unternehmen betraut einen leitenden Angestellten mit der Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit und bezieht Beschäftigte in die Analyse der Gesundheitsrisiken und -gefährdungen ein. Es gelten ILO-Konvention 155 und ILO-Empfehlung 164."
Tchibo - SCoC, Januar 2012 (Öffnet in einem neuen Tab) (Zugriff: 11.07.2012)
"Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
Das Recht der Beschäftigten auf Gründung von und Beitritt zu Arbeitnehmervertretungen einschließlich Gewerkschaften ihrer Wahl und das Recht zu Kollektivverhandlungen ist anzuerkennen. Arbeitgeber sind aufgefordert, eine positive Haltung gegenüber dem Recht auf Vereinigungsfreiheit und auf Tarifverhandlungen anzunehmen, indem sie ihre Belegschaft über dieses Recht aktiv in Kenntnis setzen und eine offene Einstellung gegenüber Gewerkschaften, einschließlich deren Organisationsaktivitäten, annehmen. In Situationen, in denen die Rechte auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen gesetzlich eingeschränkt sind, sind alternative Möglichkeiten zum unabhängigen und freien Zusammenschluss und zu Tarifverhandlungen zu gestatten. Arbeitnehmervertreter sind vor Diskriminierung, Belästigung, Einschüchterung oder Vergeltung zu schützen. Ihnen ist freier Zugang zu den Beschäftigten zu gewähren, um sicherzustellen, dass sie von ihren Rechten in gesetzeskonformer und friedlicher Form Gebrauch machen können. Es gelten die ILO-Konventionen 87, 98 und 135 sowie ILO-Empfehlung 143."
Tchibo - SCoC, Januar 2012 (Öffnet in einem neuen Tab) (Zugriff: 11.07.2012)
"Arbeitszeit
Arbeitszeiten haben geltendem Recht und den branchenspezifischen Standards zu entsprechen, je nachdem, welche der Vorschriften strenger sind. Auf keinen Fall darf von Beschäftigten gefordert werden, regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten. Überstunden müssen freiwillig geleistet werden, dürfen 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten und nicht regelmäßig gefordert werden. Beschäftigten steht mindestens ein freier Tag nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen zu. Ausnahmen zu dieser Regel sind nur zulässig, wenn die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a) nationales Recht lässt Arbeitszeiten über diese Höchstgrenze hinaus zu; und b) es ist ein frei ausgehandelter Tarifvertrag in Kraft, der eine Durchschnittsermittlung der Arbeitszeit zulässt, einschließlich angemessener Ruhephasen. Es gelten die ILO-Konventionen 1 und
14 sowie ILO-Empfehlung 116."
Tchibo - SCoC, Januar 2012 (Öffnet in einem neuen Tab) (Zugriff: 11.07.2012)
"Vergütung
Der für eine Standard-Arbeitswoche gezahlte Lohn hat mindestens gesetzliche oder branchenspezifische Mindeststandards zu erfüllen, je nachdem, welcher von beiden höher liegt. Geschäftspartner müssen bestrebt sein, Löhne zu zahlen, die stets den Grundbedarf der Beschäftigten und ihrer Familien abdecken und einen Teil des Einkommens zur freien Verfügung belassen, wenn gesetzliche Mindestlöhne hierfür nicht ausreichen. Beschäftigte müssen mindestens alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen erhalten. Sämtliche Überstunden sind mit Zuschlägen gemäß gesetzlichen oder branchenspezifischen Standards, je nachdem, welche höher sind, auszugleichen. Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme sind nicht gestattet. Beschäftigte müssen in schriftlicher Form vollständige und verständliche Informationen über die Zusammensetzung ihres Lohns erhalten, einschließlich Abzügen, Überstundenzuschlägen und Zusatzleistungen. Es gelten die ILO-Konventionen 26 und 131."
Tchibo - SCoC, Januar 2012 (Öffnet in einem neuen Tab) (Zugriff: 11.07.2012)
"Arbeitsverträge
Geschäftspartner haben ihren Beschäftigten schriftliche Arbeitsverträge zu geben. Mindestbestandteile der Arbeitsverträge sind: Name und Foto des Beschäftigten, Geburtsdatum und -ort, Heimatanschrift, Funktion, Arbeitseintrittsdatum, Arbeitsstunden, Gehalt und Vergütung, Probezeit (falls zutreffend), Urlaubsanspruch, Einzelheiten zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses (durch den Beschäftigten und durch den Arbeitgeber), Unterschriften von Beschäftigtem und Arbeitgeber und Datum der jeweiligen Unterzeichnung. Im Falle von Auftragsarbeit hat der Geschäftspartner sicherzustellen, dass der Vertragspartner die oben genannten Vorgaben erfüllt."
Tchibo - SCoC, Januar 2012 (Öffnet in einem neuen Tab) (Zugriff: 11.07.2012)
"Disziplinarmaßnahmen
Jegliche Form der körperlichen, psychologischen, sexuellen, verbalen oder sonstigen Belästigung, Misshandlung oder Disziplinierung sowie jede andere Form der Einschüchterung sind verboten. Disziplinarmaßnahmen dürfen nur in Einklang mit nationalen Gesetzen und international anerkannten Menschenrechten erfolgen. Willkürliche Strafen, insbesondere im Falle von Krankheit oder Schwangerschaft, sind verboten. Beschäftigte, die eine Beschwerde auf der Grundlage des Verhaltenskodex und/oder von geltendem nationalem/internationalem Recht erheben, dürfen keiner Form von Disziplinar- oder Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt werden."
Tchibo - SCoC, Januar 2012 (Öffnet in einem neuen Tab) (Zugriff: 11.07.2012)
"Diskriminierung
Es ist sicherzustellen, dass alle Beschäftigten gleich und mit Würde und Respekt behandelt werden und ihnen die gleichen Chancen offenstehen. Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Rasse, Kaste, sozialem Hintergrund, Behinderung, ethnischer und nationaler Herkunft, Nationalität, Mitgliedschaft in Arbeitnehmerorganisationen einschließlich Gewerkschaften, politischer Gesinnung oder Meinung, sexueller Orientierung, familiären Verpflichtungen, Personenstand oder sonstiger persönlicher Merkmale sind nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für die Einstellung, die Vergütung, den Zugang zu Schulungen, Beförderungen, Kündigungen und Ruhestand. Es gelten die ILO-Konventionen 100, 111 und 159."
Tchibo - SCoC, Januar 2012 (Öffnet in einem neuen Tab) (Zugriff: 11.07.2012)
"Kinderarbeit und jugendliche Beschäftigte
Kinderarbeit ist nicht zulässig. Das Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit darf nicht unter dem Alter der Beendigung der Schulpflicht und auf keinen Fall unter 15 (bzw. 14, wenn nationales Recht dies gemäß ILO-Konvention 138 zulässt) Jahren liegen. Sollte festgestellt werden, dass Kinder unter Verhältnissen arbeiten, auf die die obige Definition von Kinderarbeit zutrifft, so sind Vorgehensweisen und schriftliche Verfahren zur Korrektur der vorgefundenen Kinderarbeit von dem Lieferanten niederzulegen und zu dokumentieren. Ferner stellt der Lieferant angemessene finanzielle und sonstige Unterstützung bereit, um dem Kind den Schulbesuch zu ermöglichen, bis es nach dem Gesetz nicht mehr als Kind gilt. [...]"
Tchibo - SCoC, Januar 2012 (Öffnet in einem neuen Tab) (Zugriff: 11.07.2012)
"Zwangsarbeit
Beschäftigung ist freiwillig. Geschäftspartner dürfen keine Form der Zwangsarbeit, Knechtschaft, Sklaverei oder andere Formen unfreiwilliger Arbeit anwenden. Beschäftigte dürfen keiner Regelung unterliegen, die ihre persönliche Bewegungsfreiheit einschränkt. Arbeitgeber dürfen von ihren Beschäftigten nicht die Hinterlegung von Geldbeträgen oder Ausweispapieren beim Arbeitgeber verlangen. Die Beschäftigten sind frei in ihrer Entscheidung, ihren Arbeitgeber nach angemessener Kündigung gemäß geltendem Recht zu verlassen. Die Herstellung von Waren durch Gefängnisarbeit ist streng untersagt. Es gelten die ILO-Konventionen 29 und 105."
Tchibo - Compliance, 11.7.2012 (Öffnet in einem neuen Tab) (Zugriff: 11.07.2012)
"Tchibo ist davon überzeugt, dass ein langfristiger Erfolg nur durch nachhaltiges Handeln möglich ist. Ethische Geschäftspraktiken, Fairness und die kompromisslose Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften haben für uns höchste Priorität. Mit den Strukturen und Verfahren unserer Corporate Governance stellen wir sicher, dass sich unsere Mitarbeiter, Lieferanten und sonstigen Partner unseren Grundsätzen verpflichten – und wir bei Abweichungen frühzeitig gegensteuern können."
Tchibo - Nachhaltigkeit, 11.6.2012 (Öffnet in einem neuen Tab) (Zugriff: 11.07.2012)
"Nachhaltigkeit ist ein fester Bestandteil unserer Unternehmensstrategie und umfasst die Verantwortung für Mitarbeiter und Lieferanten sowie für die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen aller Prozesse."
Tchibo - Verhaltenskodex, 11.7.2012 (Öffnet in einem neuen Tab) (Zugriff: 11.07.2012)
"Die zentralen Grundregeln unseres Handelns: der Verhaltenskodex
Faires Verhalten, ethische Geschäftspraktiken und die Einhaltung ausnahmslos aller Gesetze haben bei Tchibo höchste Priorität. Damit sich unsere Mitarbeiter diesen Grundsätzen jederzeit verpflichtet fühlen, haben wir sie in unserem Verhaltenskodex (Code of Conduct, CoC) festgeschrieben. Die 13 Grundregeln der Zusammenarbeit gelten für alle Mitarbeiter der Tchibo GmbH und ihrer Tochtergesellschaften – und bilden damit auch die Basis unseres geschäftlichen Handelns. Im Jahr 2010 haben wir unseren Code of Conduct um zusätzliche Verhaltensregeln erweitert. So haben wir etwa unsere Datenschutzrichtlinie als eigenes Kapitel in den Kodex aufgenommen und auch Aspekte des Umweltschutzes mit aufgenommen."